Identität von Eigentümern und Kunden
Genossenschaften haben sich im Verlaufe ihrer 150jährigen Geschichte in den verschiedensten Märkten etabliert und sich dabei in Größe und Struktur unterschiedlich ausgebildet. Allen Genossenschaften ist jedoch gemein, dass die Mitglieder zugleich Eigentümer und Kunden ihrer Genossenschaft sind. Das so genannte Identitätsprinzip unterscheidet eine Genossenschaft von allen anderen Formen der kooperativen Zusammenarbeit.
Genossenschaftlicher Förderzweck
Besonders an Genossenschaften ist zudem, dass diese zur wirtschaftlichen Förderung ihrer Mitglieder unterhalten werden. Im Vordergrund steht somit der genossenschaftliche Förderzweck und nicht die Zahlung einer Rendite. Dies bedeutet jedoch keineswegs, dass Genossenschaften keine Gewinne erwirtschaften. Auch eine Genossenschaft muss sich marktkonform und betriebswirtschaftlich effizient verhalten, um im Wettbewerb bestehen und die Mitglieder langfristig fördern zu können.
Selbsthilfe in demokratischer Rechtsform
In einer Genossenschaft schließen sich die Mitglieder freiwillig zusammen, um gemeinsam zu wirtschaften. Dabei soll die wirtschaftliche Förderung aller Mitglieder aus eigener Kraft und nicht durch Unterstützung Dritter bzw. des Staates gelingen. Die Genossenschaft wird von Personen geführt (Vorstand und Aufsichtsrat), die selbst Mitglied der Genossenschaft sind. Die grundsätzlichen Entscheidungen werden in der Genossenschaft in der Generalversammlung der Mitglieder getroffen. Hier hat jedes Mitglied unabhängig von seiner Kapitalbeteiligung nur eine Stimme. Dadurch ist die Genossenschaft vor der Dominanz einzelner Mehrheitseigner und damit auch vor „feindlichen Übernahmen“ geschützt.
Genossenschaftlicher Verbund
Jede Genossenschaft gehört einem gesetzlichen Prüfungsverband an. Dieser Genossenschaftsverband nimmt in regelmäßigen Zeitabständen eine Jahresabschlussprüfung vor. Dabei werden nicht nur die wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft, sondern auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Der Prüfungsverband betreut darüber hinaus seine Mitgliedsgenossenschaften in betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Fragen. Die regelmäßige Prüfung schützt die Geschäftspartner und Mitglieder vor finanziellem Schaden. Die Genossenschaft ist auch aus diesem Grund seit vielen Jahren die mit Abstand insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland.
Quelle: https://www.genossenschaften.de/was-ist-eine-genossenschaft
Wie werde ich Mitglied der NKF Dichtstoffe eG?
Voraussetzungen für den Erwerb der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft können erwerben:
a) natürliche Personen
b) Personengesellschaften
c) juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts
2. Aufnahmefähig ist nur, wer die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Einrichtungen der Genossenschaft erfüllt oder dessen Mitgliedschaft im Interesse der Genossenschaft liegt. Aufnahmefähig ist nicht, wer bereits Mitglied einer anderen Vereinigung ist, die im Wesentlichen gleichartige Geschäfte betreibt, oder wer derartige Geschäfte selbst betreibt oder betreiben lässt.
3. Mitgliedschaft wird erworben durch:
a) eine von dem Beitretenden zu unterzeichnende unbedingte Erklärung des Beitritts und
b) die Zulassung durch den Vorstand
4. Zur Mitgliedschaft müssen mindestens vier Genossenschaftsanteil a´ 26 € gezeichnet werden
Für Fragen rund ums Genossenschaftswesen und zur Mitgliedschaft steht Ihnen der Vorstand gerne zur Verfügung.
Wir sind Mitglied im GENOVERBAND e.V. (Verwaltungssitz Neu-Isenburg, Wilhelm-Haas-Platz, 63263 Neu-Isenburg)