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WICHTIG AB 24.08.2023

SCHULUNGPFLICHT ZUR VERARBEITUNG VON DIISOCYANATHALTIGEN PRODUKTEN

 

Die Schulung ist ab dem 24.08.2023 für alle Arbeitnehmer*innen verpflichtend, die mit Diisocyanaten oder in der Nähe arbeiten. Dies betrifft Mitarbeiter*innen in der chemischen Industrie, im Bauwesen, in der Automobilbranche und in vielen anderen Branchen. Diese Verpflichtung gilt europaweit für Arbeitnehmer*innen, jedoch nicht für Privatpersonen, welche zumeist nur gelegentlich mit Diisocyanaten in Kontakt kommen. Beim Kauf oder Verkauf der Produkte ist kein Schulungsnachweis erforderlich. Die Schulung hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. Nach Ablauf dieser Frist müssen die Mitarbeiter*innen erneut geschult werden.

Für weitere Fragen wenden Sie sich gerne an uns!

Ihr /N/K/F/ Team